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1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem
Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses
Angebot ist der Reiseanmelder bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter,
jedoch längstens 15 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Bis 30 Tage vor
Abflug können Optionsbuchungen getätigt werden, die in der Regel eine Frist
von 2 bis 3 Tagen haben. Nach Ablauf der Optionsfrist wird die Buchung
automatisch Fest. Sollte eine Optionsbuchung ohne eine andere Reise zu buchen
storniert werden, so ist Tasbasi Reisen berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von
€ 30,- pro Buchung zu verlangen. Stornierungen nach Ablauf der Optionsfrist
werden mit den Gültigen Stornobedingungen abgerechnet. Die Anmeldung kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Für Tasbasi Reisen als Reisevermittler
wird der Reisevertrag dann verbindlich, wenn er Ihnen gegenüber bestätigt
wurde. Ein Reiseanmelder, der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer
anmeldet, haftet auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der
Anmeldung von ihm genannten Teilnehmer persönlich. Kurzfristige Buchungen 2
Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige telefonische Bestätigung
der Tasbasi Reisen bzw. durch die Zulassung der Tasbasi Reisen zur Teilnahme an
der Reise zum sofortigen Vertragsabschluß. Weicht die Reisebestätigung von der
Reiseanmeldung der Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer
Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch Rückbestätigung
innerhalb dieser Frist annehmen kann. Im Rahmen der Abwicklung des
Reisevertrages ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu bearbeiten, zu
speichern und weiterzugeben.
2. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der
Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalter Tasbasi
Reisen gegenüber. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen des
Veranstalters, der Versicherungsgesellschaften sowie die Beförderungsrichtlinien
der beteiligten Leistungsträger und die Leistungsbeschreibungen zu den
einzelnen Reisen, sowie nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im
Katalog/Ausschreibung beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Tasbasi Reisen und werden
erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter/Leistungsträger
Bestandteil des schriftlichen Vertrages. Vermittelt Tasbasi Reisen ausdrücklich
im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen, z. B. nur Flug, Fährtransporte,
Kreuzfahrten, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc. oder
Reiseprogramme namentlich genannter Reiseveranstalter, so richtet sich das
Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen
Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers) des Reisenden.
Die Vertragsbedingungen dieser Leistungspartner stehen auf Anforderung in
unseren Reisebüros für Sie zur Verfügung.
3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung bei
einem Reisepreis von bis zu 250,- € in Höhe von € 25,- pro Person zu
leisten; Bei einem Reisebetrag von über 250,- € ist eine Anzahlung in Höhe
von € 50,- pro Person zu leisten. Die Restzahlung wird nach Erhalt der
Reisebestätigung 4 Wochen vor Abflug fällig, spätestens jedoch bei
Abholung/vor Zustellung der Reiseunterlagen. Wird der Reisepreis zu den
genannten Zeiten nicht bezahlt, besteht der Anspruch auf Teilnahme an der Reise
nicht mehr. Wir sind fernerhin in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Bei Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor
Reisebeginn verpflichtet der Reisenden sich zur sofortigen Zahlung des vollen
Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen
durch Tasbasi Reisen. Rücktritt-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig. Scheckzahlungen werden erst nacht Gutschrift auf unserem Konto
als Zahlungsausgleich angesehen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig
werden und die von uns nicht wider Treu Glauben herbeigefügt sind, sind
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen. Von derartigen Abweichungen einzelner Reiseleistungen
werden wir Sie in Kenntnis setzen, soweit uns dieses vor Antritt der Reise möglich
ist. Sind die Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages so, dass sie den gesamten Zuschnitt der
Reise erheblich verändern, werden wir Sie, sofern uns dieses vor Abreise möglich
ist, hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Für den Fall, dass Sie die Reise
unter diesen Umständen nicht mehr antreten wollen, werden wir geleistete
Anzahlungen umgehend zurückerstatten. Treten Sie die Reise dennoch in Kenntnis
des Umfanges der Leistungsänderung an, so ist eine mit der Änderung begründete
Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausdrücklich ausgeschlossen.
Sofern der Reisevertrag ausschließlich die Erbringung einer Beförderungsleistung
zum Inhalt hat, kann eine Preiserhöhung auch innerhalb von 4 Monaten erfolgen,
wenn die Erhöhung Preise betrifft, auf die § 99 Abs.1 und 2 des Gesetzes gegen
die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung findet.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom
Reisevertrag zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam,
an dem sie bei uns schriftlich eingeht. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen
der Beweissicherung akzeptieren wir Ihre Rücktrittserklärung ausdrücklich nur
schriftlich. Maßgebend ist in diesem Falle unser Posteingangsstempel. Bei Rücktritt
von Ihrer Seite verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können
jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen, für
Porto, Telefon und für unsere sonstigen Aufwendungen für die Bearbeitung Ihrer
Buchung verlangen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren pro Person betragen:
a) bei Bus- und Charterflugreisen:
- bis inkl. 31. Tag vor Reisebeginn 15%
mindestens € 50,-
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom Reisepreis
- ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom Reisepreis
- ab 6. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80% vom
Reisepreis
- ab 3. Tag bis Reisebeginn 100% vom Reisepreis
b) bei Linienflug- und Bahnreisen:
- bis zum 43. Tag vor Reisebeginn 15% mindestens
€ 50,-
- ab 42. bis inkl. 35. Tag vor Reisebeginn 25 %
vom Reisepreis
- ab 34. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom Reisepreis
- ab 21. Tag vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis
- ab 7. Tag vor Reisebeginn
100 % vom Reisepreis
c) bei Schiffsreisen und kombinierten
Bus/Schiffsreisen
- bis zum 50. Tag vor Reisebeginn pauschal €
120,-
- ab 49. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom Reisepreis
- ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 50%
vom Reisepreis
- ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 70%
vom Reisepreis
- ab 14. Tag vor Reisebeginn 100 % des
jeweiligen Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer in €.
Grundsätzlich sind Umbuchungen von
Reiseterminen, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart nur durch Rücktritt
vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung zu den Bedingungen über den
Reiserücktritt möglich. Sie können bis zum Antritt der Reise jedoch eine
Ersatzperson für sich bestellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung
an den Reiseveranstalter. Den Wechsel der Person können wir wiedersprechen,
wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle
des angemeldeten Reiseteilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die
Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Verwaltungsmehrkosten von mindestens €
30,- pro Reiseteilnehmer zu verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wird die zur Durchführung einer Reise
erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 21
Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten. Wird die Reise aus dem
genannten Grunde abgesagt und machen Sie von einem vergleichbaren Ersatzangebot
keinen Gebrauch, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen jedoch ausdrücklich nicht.
a) Kündigung des Reisevertrages durch den
Reiseveranstalter. Nach Reiseantritt können wir als Reiseveranstalter den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der
Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von den Reiseteilnehmer
nachhaltig gestört wird oder sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält.
Das gleiche gilt bereits auch vor Antritt der Reise. Wir behalten jedoch den
Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selber. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschl. eventueller Erstattungen
durch die Leistungsträger.
7.Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) Vor Reisebeginn: Wird die Durchführung der
Reise in Folge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher
Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. durch Krieg,
Streik außerhalb unseres Unternehmens und unserer Leistungsträger, innerer
Unruhen, Epidemien, etliche Anordnungen, wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften
oder Transportmitteln, Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von
Unterkunftsstätten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den genannten
Beispielen gleichkommen, höhere Gewalt, so können wir vor Reisebeginn vom
Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
b) nach Reisebeginn: Ergeben sich die genannten
Umstände nach Antritt der Reise, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. In diesem Fall werden wir die in Folge der Vertragsaufhebung
notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere wie zurückführen, sofern die Rückbeförderung
im Reisevertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Rückbeförderungspflicht
scheidet aber dann aus, wenn der Fall höherer Gewalt, der zur Vertragsauflösung
führt, so beschaffen ist, daß jede Rückbeförderung vorübergehend unmöglich
ist. Bei Kündigung des Vertrages haben wir lediglich Anspruch auf Ersatz der
Aufwendungen für die erbrachten Leistungen. Die durch die notwendigen Maßnahmen
entstehenden Mehrkosten tragen die Reisevertragsparteien je zur Hälfte, darüber
hinausgehende Mehrkosten jedoch ausdrücklich der Reiseteilnehmer.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen in Folge
vorzeitiger Rückreise nicht von Ihnen in Anspruch genommen, bemühen wir uns
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen
stehen. Sie benötigen bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen die Bestätigung
hierüber von unserer Reiseleitung oder von dem Leistungsträger. 25 % des zu
vergütenden Betrages werden als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten
durch den Reiseveranstalter von uns einbehalten.
9. Haftung
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes haften wir als Veranstalter - für gewissenhafte Reisevorbereitungen
- für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - für die
Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt/Ausschreibung aufgeführten
Reiseleistungen, jedoch ausdrücklich nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder
Schiffsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen können und
deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können - für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Ist Tasbasi Reisen
lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet Tasbasi Reisen nur für die
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und ausdrücklich nicht für die
Leistungserbringung selbst. Ausflüge, Führungen, Sport- und sonstige
Sonderveranstaltungen, soweit sie ausdrücklich als fremde Leistungsträger im
Katalog/Ausschreibung gezeichnet sind, werden von den örtlichen Reiseleitungen
und Vertretungen lediglich vermittelt, die ausdrücklich auch gesondert
berechnet und vom Reiseteilnehmer bezahlt werden müssen. Angaben über
vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger im Katalog/Ausschreibung beruhen
ausschließlich auf deren Angaben Tasbasi Reisen gegenüber, sie stellen keine
Zusicherung der Tasbasi Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für
vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den Reisepreis beschränkt. Wir
empfehlen unseren Reiseteilnehmern in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse
dringend den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so
können wir uns als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber hierauf berufen.
Weiterhin können wir uns darauf berufen, dass die Leistungs-träger nicht für
Verspätungen von Flugzeugen, Zügen, Bussen und
Schiffen haften, so dass auch wir nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen
einzutreten haben. Soweit wir vertraglicher oder ausführender Beförderer im
Hinblick auf die Schiffspassage sind oder als solcher nach gesetzlichen
Vorschriften angesehen werden könnten, haften wir bei Schadensersatzansprüchen
wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im
Schadensfalle trägt der Reisende einen Selbstbehalt von 30,- € bei Verlust
oder Beschädigung von Gepäck bzw. von 300,- € bei Beschädigung eines
Kraftfahrzeuges. Soweit wir im Flugbeförderungsbereich vertraglicher oder ausführender
Luftführer sind oder als solcher angesehen werden könnten, haften wir nach
gesetzlichen oder in internationalen Abkommen geregelten Vorschriften. Soweit
wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese
geltenden Bestimmungen.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
ist der Reisende im Rahmen des Angemessenen und Zumutbaren zur Mitwirkung
verpflichtet, um das Entstehen von Schäden zu vermeiden oder geringfügig zu
halten. Beanstandungen sollten Sie unverzüglich an Ort und Stelle unserer
Reiseleitung oder uns direkt in Kiel mitteilen. für den Fall, dass die
Reiseleitung nicht erreichbar ist, sollten Sie sich an den Leistungsträger (z.
B. Schiffsleitung, Transfer-Unternehmen, Hotelier etc.) wenden. Die Reiseleitung
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dieses möglich ist und rechtlich
begründet. Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck
wenden Sie sich bitte sofort nach der Feststellung des Schadens bereits am
Flughafen an die Fluggesellschaft oder deren Vertretung (Lost and Found), um
eine Schadensmeldung aufnehmen zu lassen. Bei sonstigem Verlust oder Beschädigung
von Gepäck ist die Reiseleitung zu verständigen. Kommen Sie diesen
Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, oder versäumen Sie die
entsprechenden Fristen, so stehen Ihnen Ansprüche in soweit ausdrücklich nicht
mehr zu. Reiseleiter und die verantwortlichen Personen auf den Beförderungsmitteln
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen
lediglich bestätigen, dass Sie Ihre Beanstandungen entgegengenommen haben.
12. Gewährleistung
a) Abhilfe
Ist die Reiseleistung mangelhaft, so können Sie
Abhilfe verlangen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand -
z. B. bei Vorliegen eines objektiven Missverhältnisses zwischen Aufwand und
Ergebnis - so können Sie Abhilfe nicht beanspruchen. Das gleiche gilt, wenn der
Mangel objektiv nicht beseitigt werden kann. Wir sind berechtigt, Abhilfe durch
zur Verfügunkstellung einer gleich- oder höherwertigen Leistung zu schaffen.
Helfen wir dem Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden angemessenen Frist
nicht ab, obwohl wir zu Abhilfe verpflichtet sind, können Sie selbst Abhilfe
schaffen. Die von uns angebotene Abhilfe - auch in Form der Ersatzleistung - können
Sie nur dann ablehnen, wenn diese für Sie unzumutbar ist.
b) Minderung
Ist die Reiseleistung mangelhaft, so können Sie
den Reisepreis mindern. Minderung bedeutet Herabsetzung des Reisepreises in dem
Verhältnis, in welchem der Wert der tatsächlich erbrachten Reiseleistung von
dem Wert der Reiseleistung bei Vertragsabschluß in mangelfreiem Zustand
abweicht. Völlig unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen
keinen Mangel dar. Ein Minderungsanspruch entfällt soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel der Reiseleitung oder bei deren Nichterreichbarkeit dem
Leistungsträger anzuzeigen.
c) Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicheruriggründen durch schriftliche
Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
d) Schadensersatz
Schadensersatz im Falle eines Mangels der
Reiseleistungen haben wir nur dann zu leisten, wenn wir den Umstand der zu dem
Mangel geführt hat, zu vertreten haben.
13. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche gegen Tasbasi Reisen als
Reiseveranstalter wegen Leistungsstörungen des Reisevertrages sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu
machen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Anspruche schriftlich geltend zu
machen. Ansprüche wegen nichtvertragsgerechter Erbringung der Reiseleistung
verjähren in 6 Monaten nach der nach Vertrag vereinbarten Beendigung der Reise.
14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen
dringend und ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reiserücktrittskostenversicherung. Beim
Abschluss dieser Versicherungen beraten wir Sie gerne. Wir vermitteln für Sie
Hanse-Merkur Versicherungen.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
Für die Einhaltung derartiger Bestimmungen sind
Sie selbst verantwortlich. Aus der Nichteinhaltung derartiger Vorschriften sich
ergebende Nachteile haben Sie ausdrücklich selbst zu tragen. Alle in unseren
Katalogen/Ausschreibung gegebenen Informationen gelten für Deutsche. Ausländer
und Inhaber von Fremdpässen wenden sich zweckmäßigerweise an das für sie
zuständige Konsulat. Sofern Sie aus Gründen, die in Ihrer Person liegen und
die wir nicht zu vertreten haben, Einreisevorschriften einzelner Länder nicht
eingehalten haben, oder Sie aus diesen Gründen ein Visum nicht rechtzeitig
erhalten haben und deshalb an der Durchführung der Reise gehindert sind, so
gehen die daraus resultierenden Folgen voll zu Ihren Lasten. Hinsichtlich des
zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung gebotenen Verhaltens sind die
Anweisungen unserer Leistungsträger zu befolgen.
16. Gerichtsstand / Abtretungsverbot
Gerichtsstand für Klagen gegen den
Reiseveranstalter ist Kiel. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In vorstehenden Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgeblich.
16. Nutzungsbedingungen
Gerichtsstand für Klagen gegen den
Reiseveranstalter ist Kiel. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden ausschlaggebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In vorstehenden Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgeblich.
17. Allgemeine Bestimmungen
Die Berichtigung von Druckfehlern und
offensichtlichen Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ungültig sein, so berührt dies
ausdrücklich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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